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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Erfahren Sie mehr über das bereits abgeschlossene Förderprogramm und den Auswahlprozess

Das Programm ist leider abgeschlossen und keine Bewerbung mehr möglich!

  • Kann ich trotz abgelaufener Bewerbungsfrist noch einen Antrag stellen?

    Kann ich trotz abgelaufener Bewerbungsfrist noch einen Antrag stellen?

    Nein, die Antragsfrist ist leider bindend. Daher können wir keine Anträge mehr annehmen.
  • Wird es eine weitere Auflage des Förderprogramms geben?

    Wird es eine weitere Auflage des Förderprogramms geben?

    Das Programm Menschen mit Demenz in der Kommune ist abgeschlossen.Wir weisen aber immer mal wieder auf andere möglicherweise interessanten Ausschreibungen hin. Gerne können Sie sich unter folgendem Link in unseren E-Mail-Verteiler aufnehmen lassen.
  • Wer kann einen Antrag stellen?

    Wer kann einen Antrag stellen?

    Anträge sind von Kommunen einzureichen oder von Initiativen (z.B. Vereinen, Institutionen) zusammen mit einer verbindlichen Stellungnahme der Kommune vorzulegen.
  • Bis wann kann ich mich bewerben (kann ich die Frist überschreiten)?

    Bis wann kann ich mich bewerben (kann ich die Frist überschreiten)?

    Der Antrag musste bis zum 15. September 2012 postalisch und per Mail bei der Aktion Demenz e.V. eingereicht werden. Im Moment ist keine Antragstellung möglich.
  • In welchem Zeitraum kann/muss das Projekt durchgeführt werden?

    In welchem Zeitraum kann/muss das Projekt durchgeführt werden?

    Start des Projektes voraussichtlich im Februar/März 2013, Laufzeit von 12 bis 18 Monaten möglich.
  • Was sollte das Projekt beinhalten, worauf sollte es ausgerichtet sein?

    Was sollte das Projekt beinhalten, worauf sollte es ausgerichtet sein?

    Mit der Ausschreibung „Menschen mit Demenz in der Kommune" unterstützt die Robert Bosch Stiftung lokale Projekte, in denen Demenz als gesamtgesellschaftliches Thema aufgegriffen und zivilgesellschaftliche Aktivitäten zur Begleitung und Beteiligung von Menschen mit Demenz im Alltag angestoßen und umgesetzt werden. Die geförderten Projekte sollen vorbildhaft sein und zur Nachahmung anregen, wie zum Beispiel Vorhaben, die
    • die Begegnung zwischen Menschen mit und ohne Demenz fördern,
    • die alltagspraktische, nachbarschaftliche Hilfe und den Austausch unterstützen, bzw. Netzwerke der Solidarität anregen,
    • den Betroffenen und ihren Familien die weitere Teilhabe am kommunalen Leben ermöglichen,
    • die „Stimme" von Menschen mit Demenz hörbar machen und ihre Rechte wahren und stärken,
    • die Öffentlichkeit für das Thema sensibilisieren und ein Umdenken fördern,
    • gemeinsames Handeln unterschiedlicher Akteure für einen besseren Umgang mit Demenz initiieren.
    Förderfähige Projekte müssen
    • den genannten Zielsetzungen entsprechen,
    • in einen regionalen Kontext eingebunden sein und lokal vorhandenen Angeboten Rechnung tragen,
    • auf die Unterstützung relevanter Entscheidungsträger und/oder anderer Akteure setzen können,
    • eine längerfristige Perspektive aufweisen.
  • Was bietet die Ausschreibung?

    Was bietet die Ausschreibung?

    Das von Ihnen beantragte Projekt kann mit bis zu 15.000 € gefördert werden. Darüber hinaus sind gemeinsame Workshops und Aktivitäten für die Öffentlichkeit vorgesehen. Ihre Bereitschaft zum übergreifenden Austausch und zur Evaluierung wird vorausgesetzt.
  • Wann und wie erfahre ich, ob mein beantragtes Projekt gefördert wird?

    Wann und wie erfahre ich, ob mein beantragtes Projekt gefördert wird?

    Sobald die Entscheidung zum Jahresende gefallen sein wird, werden wir Sie schriftlich benachrichtigen, ob Ihr Projekt die Förderung erhält oder nicht.
  • Was bietet die Ausschreibung?

    Was bietet die Ausschreibung?

    Das von Ihnen beantragte Projekt kann mit bis zu 15.000 € gefördert werden. Darüber hinaus sind gemeinsame Workshops und Aktivitäten für die Öffentlichkeit vorgesehen. Ihre Bereitschaft zum übergreifenden Austausch und zur Evaluierung wird vorausgesetzt.
  • Was kann Gegenstand der Förderung sein? Was kann beantragt werden, welche Kosten werden übernommen/bewilligt?

    Was kann Gegenstand der Förderung sein? Was kann beantragt werden, welche Kosten werden übernommen/bewilligt?

    Die Fördermittel können eingesetzt werden für
    • Honorare für Koordinierungs-, Konzeptions-, Qualifizierungsarbeit u.ä.
    • Veranstaltungen
    • Schulungen
    • punktuellen Beratungsaufwand
    Es wird eine Eigenbeteiligung an den Projektkosten erwartet. Feste Personalkosten, die Finanzierung bereits laufender Aktivitäten und Kosten für Anschaffungen oder bauliche Maßnahmen sind von der Förderung ausgeschlossen.
  • Was wird vom Antragsteller als Eigenmittel erwartet?

    Was wird vom Antragsteller als Eigenmittel erwartet?

    Es wird eine verhältnismäßige Eigenbeteiligung an den Projektkosten erwartet. Diese kann anteilsmäßig auch in Form von festen Personalkosten geleistet werden.
  • Besteht die Möglichkeit Mittel für Personal zu beantragen?

    Besteht die Möglichkeit Mittel für Personal zu beantragen?

    Feste Personalkosten sind von der Förderung ausgeschlossen. Personenbezogene Aufwendungen wie Honorare oder Aufwandsentschädigungen können jedoch beantragt werden und gelten als Sachkosten.
  • Welche Unterlagen muss ich einreichen?

    Welche Unterlagen muss ich einreichen?

    Dem ausgefüllten Antragformular sind folgende Unterlagen beizufügen:
    • Zeitplan
    • ausführlicher Kosten-, /Finanzierungsplan (falls nicht integriert enthalten)
    • Stellungnahme der Kommune, sofern der Antrag nicht von dieser gestellt wird
    • bei antragstellenden Vereinen: Kopie der Gemeinnützigkeitsbescheinigung und des Vereinsregisterauszugs sowie der Satzung
  • Kann ich Unterlagen nachreichen?

    Kann ich Unterlagen nachreichen?

    Sollte es aus wichtigen Gründen nicht möglich sein, erforderliche Unterlagen rechtzeitig einzureichen, ist eine vorherige telefonische Abklärung der verspäteten Abgabe mit der Aktion Demenz e.V. erforderlich.
  • Was muss ich außerdem formal beachten?

    Was muss ich außerdem formal beachten?

    Der vollständige Antrag ist postalisch und per Mail (als Word-Datei oder bearbeitbare Pdf-Datei) einzureichen. Anträge die nur per Post oder nur per Mail eingehen sowie unvollständige und handschriftlich ausgefüllte Anträge können leider nicht bearbeitet werden.

    Bitte geben Sie in Ihrer Kurzbeschreibung den wesentlichen Inhalt des Projektes wieder. Ihr Text sollte ohne weitere Überarbeitung durch die Stiftung bzw. Aktion Demenz e.V. zu Veröffentlichungszwecken verwendet werden können. Die Kurzbeschreibung sollte nicht länger als eine halbe Seite sein.

    Gegebenenfalls können nähere Erläuterungen zu einzelnen Fragen des Antragformulars auf einem Zusatzblatt beigefügt werden.

    Der Kosten- und Finanzierungsplan muss erkennbar zu den Projektschritten in Bezug stehen und die Hinweise zum Kosten- und Finanzierungsplan auf der Seite 6 des Antragformulars berücksichtigt werden.
  • An wen kann ich mich bei Fragen wenden/ wohin schicke ich meinen Antrag?

    An wen kann ich mich bei Fragen wenden/ wohin schicke ich meinen Antrag?

    Bei Fragen zur Antragstellung und Inhalt können Sie sich schriftlich (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) oder telefonisch (0641/99232-06) an die Geschäftsstelle der Aktion Demenz wenden oder unter www.aktion-demenz.de zum inhaltlichen Hintergrund „Demenzfreundliche Kommune" informieren.

    Der vollständige Antrag ist postalisch bei Aktion Demenz e.V., Karl-Glöckner-Str. 21E, 35394 Gießen einzureichen und per Mail (als Word-Datei oder bearbeitbare Pdf-Datei) an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu senden.

    Kontakt
    Aktion Demenz e.V.
    Verena Rothe
    Karl-Glöckner-Str. 21 E
    35394 Gießen
    Telefon 0641/99232-06
    Telefax 0641/99232-19
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  • Wie erfolgt die Auswahl der zu fördernden Projekte?

    Wie erfolgt die Auswahl der zu fördernden Projekte?

    Die Auswahl erfolgt zeitnah durch ein Fachgremium. Die Antragsteller erhalten im Anschluss postalisch die Zu- und Absagen.
  • Ist es sinnvoll die Robert Bosch Stiftung direkt zu kontaktieren, bzw. möglich mich dort zu bewerben oder nachzufragen?

    Ist es sinnvoll die Robert Bosch Stiftung direkt zu kontaktieren, bzw. möglich mich dort zu bewerben oder nachzufragen?

    Mit der Durchführung des Programms „Menschen mit Demenz in der Kommune" hat die Robert Bosch Stiftung die Aktion Demenz e.V. beauftragt. Die Fördergelder stammen von der Robert Bosch Stiftung, die Programmkoordination obliegt der Aktion Demenz e.V., daher fungiert sie auch als Ansprechpartner.